Gemeindeversammlung

21. Nov. 2007, 20.00 Uhr

Ort

Mehrzweckhalle Feldmatt
6026 Rain

Kontakt

Walter Sidler
walter.sidler@rain.ch

Informationen

Beschreibung
Traktanden
  1. Beschlussfassung über den Voranschlag der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung der
    Einwohnergemeinde Rain für das Jahr 2008, mit:

    - Festsetzung der Gemeindesteuer für das Jahr 2008 von 1.90 Einheiten (bisher 1.95 Einheiten)
    - Genehmigung des Voranschlages der Laufenden Rechnung und Investitionsrechnung im Jahr 2008
    - Beschlussfassung über die Deckung des Mittelbedarfs von Fr. 281'200.00

  2. Orientierung und Kenntnisnahme über den Finanzplan 2008 - 2014 der Einwohnergemeinde Rain

  3. Beschlussfassung betreffend Delegation von hoheitlichen Aufgaben im Bereich Sozialdienst vom Gemeinderat Rain an die Gemeinde Rothenburg sowie Zustimmung zum Austritt aus dem Gemeindeverband Sozialberatungszentrum Hochdorf und Beitritt zum Gemeindeverband Sozialberatungszentrum Luzern

  4. Beschlussfassung über die Genehmigung des Projektes Um- und Ausbauten Schulraum mit Erteilung eines Sonderkredites von Fr. 230'000.00

  5. Beschlussfassung über die Genehmigung des Projektes ICT-Vernetzung der Schule mit Erteilung eines Sonderkredites von Fr. 300'000.00

  6. Beschlussfassung über die Genehmigung der Bauabrechnung Sanierung/Verlegung Waldibach im Abschnitt Gääli-Neurüti

  7. Beschlussfassung über die Genehmigung der Bauabrechnung Neubau der Meteorwasserleitung Abschnitt Waldig-Niderhölzli-Fang-Neurüti

  8. Wünsche und Anregungen (ohne Beschlussfassung)

Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlungen und die zur Beschlussfassung anstehenden Traktanden werden durch Aushang im Anschlagkasten der Gemeinde, durch Publikation im Internet, sowie durch Zustellung einer Botschaft an alle Haushaltungen öffentlich bekanntgemacht.

Stimmberechtigt für eine Gemeindeversammlung sind die in Gemeindeangelegenheiten (ab 18. Altersjahr) stimmberechtigten Personen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Rain seit mindestens 5 Tagen gesetzlich geregelt und diesen bis zum Versammlungstag nicht aufgeben haben.

Die Akten und Unterlagen zu den einzelnen Traktanden liegen im Sinne von § 22 Abs. 1, § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 2 lit. d, Stimmrechtsgesetz, jeweils während 16 Tagen vor dem Versammlungstag bei der Gemeindeverwaltung Rain zur Einsichtnahme auf.

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