Gemeindeversammlung

26. Nov. 2008, 20.00 Uhr

Ort

Mehrzweckhalle Feldmatt
6026 Rain

Kontakt

Walter Sidler
walter.sidler@rain.ch

Informationen

Beschreibung
  • Beschlussfassung über den Voranschlag der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde Rain für das Jahr 2009, mit
    - Festsetzung der Gemeindesteuer für das Jahr 2009 von 1.90 Einheiten (wie bisher)
    - Genehmigung des Voranschlags der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung für das Jahr 2009
    - Beschlussfassung über die Deckung des Mittelbedarfs von Fr. 278'100.--

  • Jahresprogramm 2009 des Gemeinderates; Orientierung und Kenntnisnahme

  • Finanz- und Aufgabenplan 2009 - 2015 der Einwohnergemeinde Rain; Orientierung und Kenntnisnahme

  • Beschlussfassung über die Genehmigung des Projektes Neubau Entsorgungsstelle Oberbürgle und Erteilung eines Sonderkredits von Fr. 370'000.--

  • Beschlussfassung über die Genehmigung der Bauabrechnung für den Ersatz/Neubau der Hauptwasserleitung Rain-Dorf bis Sage mit Neubau Wasserhauptleitung Ringschluss Sage bis Chlewald

  • Beschlussfassung über die
    - Umzonung von Grundstück Nr. 793 in die Dorfkernzone D und Umzonung einer Teilfläche von Grundstück Nr. 25, Niderhölzli, vom übrigen Gemeindegebiet in die Dorfkernzone
    - Umzonung einer Teilfläche von Grundstück Nr. 25, Niderhölzli, vom übrigen Gebiet in die 2-geschossige Wohnzone W2-b mit Gestaltungsplanpflicht

  • Wünsche und Anregungen (ohne Beschlussfassung)
Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlungen und die zur Beschlussfassung anstehenden Traktanden werden durch Aushang im Anschlagkasten der Gemeinde, durch Publikation im Internet, sowie durch Zustellung einer Botschaft an alle Haushaltungen öffentlich bekanntgemacht.

Stimmberechtigt für eine Gemeindeversammlung sind die in Gemeindeangelegenheiten (ab 18. Altersjahr) stimmberechtigten Personen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Rain seit mindestens 5 Tagen gesetzlich geregelt und diesen bis zum Versammlungstag nicht aufgeben haben.

Die Akten und Unterlagen zu den einzelnen Traktanden liegen im Sinne von § 22 Abs. 1, § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 2 lit. d, Stimmrechtsgesetz, jeweils während 16 Tagen vor dem Versammlungstag bei der Gemeindeverwaltung Rain zur Einsichtnahme auf.

Dokumente

Name
Botschaft_GV_26.11.08.pdf Download 0 Botschaft_GV_26.11.08.pdf