Gemeindeversammlung
Ort
Mehrzweckhalle Feldmatt6026 Rain
Informationen
- Beschreibung
- Traktanden
1. Einleitung
- Kurzorientierung über die öffentlichen Auflagen, die Einspracheverhandlungen und den Stand der Ortsplanungsrevision
- Ueberblick über den Ablauf der Versammlung und der Abstimmungen
2. Beratung über die Ortsplanungsrevision
2.1 Bau- und Zonenreglement
- Beschlussfassung über die nicht gütlich erledigten Einsprachen
- Beratung des Bau- und Zonenreglements
2.2 Zonenplan
- Beschlussfassung über die nicht gütlich erledigten Einsprachen
- Beratung des Zonenplans
3. Beschlussfassung über die gesamte Vorlage der Ortsplanungsrevision (Schlussabstimmung) - Voraussetzungen
- Die Gemeindeversammlungen und die zur Beschlussfassung anstehenden Traktanden werden durch Aushang im Anschlagkasten der Gemeinde, durch Publikation im Internet, sowie durch Zustellung einer Botschaft an alle Haushaltungen öffentlich bekanntgemacht.
Stimmberechtigt für eine Gemeindeversammlung sind die in Gemeindeangelegenheiten (ab 18. Altersjahr) stimmberechtigten Personen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Rain seit mindestens 5 Tagen gesetzlich geregelt und diesen bis zum Versammlungstag nicht aufgeben haben.
Die Akten und Unterlagen zu den einzelnen Traktanden liegen im Sinne von § 22 Abs. 1, § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 2 lit. d, Stimmrechtsgesetz, jeweils während 16 Tagen vor dem Versammlungstag bei der Gemeindeverwaltung Rain zur Einsichtnahme auf.
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Dokumente
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