Abfallentsorgung

Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über den Umweltschutz für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden - Vermindern - Verwerten.


Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeweils am Dienstag ab 07.00 Uhr wie folgt eingesammelt und abgeführt:

  • Im Siedlungsgebiet: wöchentlich
  • Ausserhalb des Siedlungsgebietes: monatlich


Sofern der Kehricht nicht nach dem Wägesystem abgerechnet wird, sind die Kehrichtsäcke mit Gebührenmarken des Gemeindeverbandes für Abfallentsorgung Luzern-Landschaft (GALL) zu versehen. Gebührenmarken können in den Einkaufsläden sowie bei der Gemeindeverwaltung käuflich erworben werden.


Das Grüngut wird alle 14 Tage am Mittwoch-Vormittag ab 08.00 Uhr abgeführt.
In den Monaten Dezember, Januar, Februar findet keine Grüngut-Abfuhr statt.
Der zusätzliche Sammeltag für die Winterabfuhr im Januar wird im Dezember-Rainfo und auf der Homepage publiziert.


Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Papier, Karton, Alteisen, Altöl, Glas, Weissblech, Textilien, geringe Mengen Bauschutt von Privathaushalten etc.) stehen unseren Einwohnern die Abfallsammelstellen oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine der Abfallsammlungen können Sie der Verordnung zum Abfallentsorgungsreglement und dem Abfallkalender entnehmen. Selbstverständlich steht Ihnen der Leiter der Umweltstelle für persönliche Auskunft gerne zur Verfügung.

 

Sammelstellen

Sammlungen

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gemäss Tarif Abfallentsorgung
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