Bürgerrechtswesen (Schweizer)

Schweizerinnen und Schweizer, welche das Bürgerrecht der Gemeinde Rain erwerben möchten, haben gemäss kant. Bürgerrechtsgesetz ein Gesuch einreichen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • Der Gesuchsteller muss in den letzten 5 Jahren vor Gesucheinreichung während 3 Jahren in Rain wohnhaft sein und
  • der Gesuchsteller muss unmittelbar vor der Einbürgerung mindestens 1 Jahr ununterbrochen in Rain wohnhaft sein und
  • der Gesuchsteller muss einen guten Ruf geniessen.

Wird eine Person in Rain eingebürgert, die bereits zwei Bürgerrechte besitzt, so muss auf mindestens ein Bürgerrecht verzichtet werden. Eine Person kann gemäss § 6 des Bürgerrechtsgesetzes des Kantons Luzern höchstens zwei schweizerische Bürgerrechte besitzen. Vorbehalten bleiben anderslautende Bestimmungen anderer Kantonen.

Für die Einbürgerung in Rain wird keine Einbürgerungstaxe erhoben. Der Gesuchsteller hat lediglich die Bearbeitungsgebühren (Verwaltungsaufwand) zu entrichten und die Auslagen der Gemeinde zu erstatten. Vorbehalten bleiben die Kosten und Gebühren anderer Kantone.

Gesuchsformulare für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts von Rain können bei der Gemeindeverwaltung oder über unseren Online-Dienst bezogen werden.

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