Revision Hundeverordnung, Wiedereinführung von obligatorischen Hundekursen
Revision Hundeverordnung, Wiedereinführung von obligatorischen Hundekursen
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat einer Teilrevision der kantonalen Hundeverordnung zugestimmt. Hauptrevisionspunkt ist die Wiedereinführung von obligatorischen Hundekursen. Damit soll dem Schutz der Öffentlichkeit vor auffälligen Hunden (Ungehorsam, Aggressivität, etc.) besser Rechnung getragen werden. Des Weiteren wurde ein Betretverbot von landwirtschaftlichen Kulturen explizit festgehalten, sowie kleinere Präzisierungen und formale Anpassungen vorgenommen. Die revidierte Hundeverordnung tritt am 1.1.2023 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie im Schreiben oder unter https://veterinaerdienst.lu.ch/#Hundeverordnung.
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