Kommunales Strassennetz Anpassung Strassenklassierungen - definitiver Erlass

6. Januar 2025

Der Gemeinderat hat im Nachgang zum Anhörungsverfahren vom 14. Oktober bis 12. November 2024 die Einreihung der Gemeinde- und Güterstrassen definitiv erlassen (§ 10 Abs. 1b kant. Strassengesetz). Der Entscheid des Gemeinderates mit dem Strassenverzeichnis und dem dazugehörigen Plan liegen während 20 Tagen, von 6. Januar bis 27. Januar 2025 auf der Gemeindeverwaltung Rain zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Gegen den Entscheid des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist beim Regierungsrat des Kantons Luzern Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel mit einer Begründung und einem Antrag einzureichen.

 

 

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