Einwohnerkontrolle: Anmeldung / Zuzug Schweizer Bürger

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen seit dem Zuzug bei unserer Einwohnerkontrolle anmelden. Sollte eine persönliche Anmeldung nicht möglich sein, können Sie sich via eUmzug anmelden.

Eine Anmeldung via eUmzug ist nur möglich, wenn Ihre bisherige Wohnsitzgemeinde den eUmzug ebenfalls anbietet. Falls dies noch nicht der Fall ist, müssen Sie sich persönlich am Schalter unserer Einwohnerkontrolle anmelden.

Sobald wir im Besitz aller benötigten Unterlagen sind, senden wir Ihnen den Schriftenempfangsschein zu.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, welche zurück in die Schweiz ziehen, müssen ihre Schriften bei der jeweiligen Botschaft abholen und können eUmzugCH leider nicht nutzen.

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