Gemeindeversammlung ABGESAGT

1. Juni 2021

Ort

Rain

Kontakt

Walter Sidler
walter.sidler@rain.ch

Informationen

Beschreibung

Um flexibel auf die ausserordentlichen Situation betr. Corona reagieren zu können,  hat der Gemeinderat beschlossen, anstelle der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2021 eine Urnenabstimmung durchzuführen.  Die Urnenabstimmung findet am 13. Juni 2021 zusammen mit der eidg. Volksabstimmung statt.

 

Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlungen und die zur Beschlussfassung anstehenden Traktanden werden durch Aushang im Anschlagkasten der Gemeinde, durch Publikation auf der Website der Gemeinde, sowie durch Zustellung einer Botschaft an alle Haushaltungen öffentlich bekanntgemacht.

Stimmberechtigt für eine Gemeindeversammlung sind die in Gemeindeangelegenheiten (ab 18. Altersjahr) stimmberechtigten Personen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Rain mindestens 5 Tagen vor dem Versammlungstag gesetzlich geregelt und diesen bis zum Versammlungstag nicht aufgeben haben.

Die Akten und Unterlagen zu den einzelnen Traktanden liegen im Sinne von § 22 Abs. 1, § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 2 lit. d, Stimmrechtsgesetz, jeweils während 16 Tagen vor dem Versammlungstag bei der Gemeindeverwaltung Rain zur Einsichtnahme auf.

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Dokumente

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Anordnung_Gemeindeabstimmung_13.6.2021.pdf Download 0 Anordnung_Gemeindeabstimmung_13.6.2021.pdf
Anlagespiegel.pdf Download 1 Anlagespiegel.pdf
Beteiligungsspiegel.pdf Download 2 Beteiligungsspiegel.pdf
Botschaft_Gemeinde_Rain_2021_Web.pdf Download 3 Botschaft_Gemeinde_Rain_2021_Web.pdf
Erfolgsrechnung_nach_Leistungsgruppen.pdf Download 4 Erfolgsrechnung_nach_Leistungsgruppen.pdf