VogelgrippeVorschriften gelten für ALLE Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz Ab dem 28.11.2022, gilt:
Registrierung von Geflügelbetrieben Geflügelhalter, welche beim Amt für Landwirtschaft bis jetzt nicht registriert sind (inkl. Hobby-halter!), werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Das Online-Formular steht auf der Homepage des LAWA zur Verfügung. Link zum Formular https://lawa.lu.ch/Landwirtschaft/Betriebe/Hobbytierhaltung Alle Infos betreffend der Vogelgrippe finden Sie auf der Webseite des Veterinärdienstes Luzern. Datum der Neuigkeit 28. Nov. 2022
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