Auslandaufenthalt - Was muss ich vorkehren?

Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für über sechs Monate ins Ausland begeben will, hat verschiedene Massnahmen zu beachten (AHV-Beitragspflicht, Militärdienst usw.). Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle und beim Steueramt.

Militärdienstpflichtige sollen sich bitte beim Sektionschef bezüglich Auslandurlaub erkundigen. Sie können sich dadurch erhebliche Umtriebe und Unannehmlichkeiten ersparen.