Bürgerrechtswesen (ausländische Gesuchsteller)

Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Nebst den gesetzlichen Vorgaben gemäss eidgenössischem und kantonalem Bürgerrechtsgesetz sind für Ausländerinnen und Ausländer die Einbürgerungsrichtslinien der Gemeinde Rain zu beachten. Die Einbürgerungsrichtlinien geben Auskunft über die Voraussetzungen und das Verfahren über den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts. Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens ist von der persönlichen Situation des Gesuchstellers und dem notwendigen Verfahren abhängig (ordentliche oder erleichterte Einbürgerung). Für das konkrete Vorgehen konsultieren Sie daher bitte unsere Einbürgerungsrichtlinien.

Die Einbürgerungsrichtlinien unserer Gemeinde können bei der Gemeindeverwaltung Rain bezogen oder über unseren Online-Dienst bestellt oder heruntergeladen werden. Die Einbürgerungsrichtlinien können auch unter der Rubrik "Publikationen" heruntergeladen werden.

Für die Einbürgerung in Rain wird keine Einbürgerungstaxe erhoben. Der Gesuchsteller hat lediglich die Bearbeitungsgebühren (Verwaltungsaufwand) zu entrichten und die Auslagen der Gemeinde zu erstatten.

Gesuchsformulare für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts können bei der Gemeindeverwaltung oder über unseren Online-Dienst bezogen werden.

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