Generelle Informationen

Für die Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Rain klicken Sie bitte auf das entsprechende Abstimmungsdatum (oben). Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.lu.ch und diejenigen des Bundes finden unter www.admin.ch

Kontakt

Walter Sidler, Gemeindeschreiber, walter.sidler@rain.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 11.00 - 11.30 Uhr

Urnenstandort

Foyer der Gemeindeverwaltung

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren oder das Abstimmungsmaterial nicht erhalten haben, können Sie gegen Unterschrift einer Erklärung ein Duplikat abholen. Melden Sie sich dazu bei der Gemeindekanzlei, Tel. 041 459 80 00.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
1.Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
2.Legen Sie alle von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche, grüne Stimm- und Wahlkuvert. (Achtung: Pro Abstimmung und Wahl darf nur je 1 Stimm- und Wahlzettel eingelegt werden).
3.Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich.
4.Legen Sie
 
  • das grüne, amtliche Stimm- und Wahlkuvert und
 
  • den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert, in welchem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben.
5.Das Fensterkuvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann
 
  • verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden (bitte Zustellfristen der Post beachten)
 
  • persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben werden
 
  • in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen werden (bis spätestens 11.30 Uhr am Abstimmungs- und Wahlsonntag) oder
 
  • im Urnenbüro abgegeben werden.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimm- und Wahlkuvert eingesandt wurde.
  • die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgte.
  • der Stimmrechtsausweis vom Stimmenden nicht unterzeichnet wurde
  • für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert sind.
  • das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Angaben versehen sind, die das Stimmgeheimnis aufheben.
  • ein Dritter sich nachweisbar unbefugterweise in die Stimmabgabe eingemischt hat.
  • die Stimm- und Wahlzettel sich im Rücksendekuvert, jedoch nicht im grünen amtlichen Stimm- und Wahlkuvert befinden.
  • die Stimm- und Wahlzettel erst nach Schluss der letzten Urnenzeit beim Urnenbüro eintreffen.