Gemeindeversammlung

22. Nov. 2006, 20.00 Uhr

Ort

Mehrzweckhalle Feldmatt
6026 Rain

Kontakt

Walter Sidler
walter.sidler@rain.ch

Informationen

Beschreibung
Traktanden
  1. Beschlussfassung über den Voranschlag der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung der
    Einwohnergemeinde Rain für das Jahr 2007, mit:

    - Festsetzung der Gemeindesteuer für das Jahr 2006 von 1.95 Einheiten (bisher 2.00 Einheiten)
    - Genehmigung des Voranschlages der Laufenden Rechnung und Investitionsrechnung im Jahr 2007
    - Beschlussfassung über die Deckung des Mittelbedarfs von Fr. 1'525'700.--

  2. Orientierung und Kenntnisnahme über den Finanzplan 2007 - 2012 der Einwohnergemeinde Rain

  3. Beschlussfassung über die Genehmigung des Projektes Ersatz/Neubau Hauptwasserleitung Rain-Dorf bis Sage, sowie Neubau Hauptwasserleitungs-Ringschluss Sage-Chnülle der Wasserversorgung Rain und Erteilung eines Sonderkredites hiefür von Fr. 790'000.--

  4. Beschlussfassung über die Genehmigung des Projektes Ersatz der Hauptwasserleitung Gääli-Sandblatte sowie Neubau/Ersatz Hauptwasserleitung Kreisel Sandblatte-Grossweid der Wasserversorgung Rain mit Erteilung eines sonderkredits hiefür von Fr. 950'000.--

  5. Beschlussfassung über die Genehmigung des Projektes Abwasserleitung Sandblatte-Gääli mit Erteilung eines Sonderkredits hiefür von Fr. 530'000.--

  6. Beschlussfassung über die Genehmigung des Projektes Neubau Meteorwasserleitung Rütipark-Schulhaus Feldmatt mit Erteilung eines Sonderkredits hiefür von Fr. 357'000.--

  7. Beschlussfassung über die Genehmigung der neuen Gemeindeordnung der Gemeinde Rain

  8. Wünsche und Anregungen (ohne Beschlussfassung)

Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlungen und die zur Beschlussfassung anstehenden Traktanden werden durch Aushang im Anschlagkasten der Gemeinde, durch Publikation im Internet, sowie durch Zustellung einer Botschaft an alle Haushaltungen öffentlich bekanntgemacht.

Stimmberechtigt für eine Gemeindeversammlung sind die in Gemeindeangelegenheiten (ab 18. Altersjahr) stimmberechtigten Personen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Rain seit mindestens 5 Tagen gesetzlich geregelt und diesen bis zum Versammlungstag nicht aufgeben haben.

Die Akten und Unterlagen zu den einzelnen Traktanden liegen im Sinne von § 22 Abs. 1, § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 2 lit. d, Stimmrechtsgesetz, jeweils während 16 Tagen vor dem Versammlungstag bei der Gemeindeverwaltung Rain zur Einsichtnahme auf.

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Name
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