Hundekontrolle/-steuer
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen des Halters müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Anmeldung eines neuen Hundes beim Einwohnerdienst Rain
Füllen Sie dazu das Formular im Online-Schalter aus oder melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Rain, Tel. 041 459 80 00.
Hundesteuer
Die kantonalen Gebühren für die Hundesteuer betragen pro Kalenderjahr:
- Fr. 120.00 pro Hund
- Fr. 60.00 für Hunde, welche erst nach dem 30. Juni das Alter von 6 Monaten erreichen
- Fr. 40.00 für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben
Von der Hundesteuer befreit sind Halterinnen und Halter von Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen-, Schweiss- und Blindenführhunden. Bitte Bestätigung vorlegen.
Geht ein Hund ein oder wird er getötet, ist für den Ersatzhund bis zum Ablauf des Steuerjahres keine Steuer zu entrichten.
Wird kein Ersatzhund angeschafft, hat die Halterin oder der Halter des Hundes Anspruch auf Rückerstattung der halben Steuer, sofern der Hund vor dem 30. Juni eingegangen ist oder getötet wurde. Forderungen verjähren nach einem Jahr.
Kontaktdaten AMICUS:
Identitas AG
AMICUS Support
Adamstrasse 6
3014 Bern
Tel. 0848 777 100 (Nationaler Tarif)
www.amicus.ch
| Name |
|---|
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Finanzen | 041 459 80 11 | finanzen@rain.ch |
| Name | Download |
|---|