Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
Sonntag, 11.00 - 11.30 Uhr
Urnenstandort
Foyer der Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren oder das Abstimmungsmaterial nicht erhalten haben, können Sie gegen Unterschrift einer Erklärung ein Duplikat abholen. Melden Sie sich dazu bei der Gemeindekanzlei, Tel. 041 459 80 00.
Brieflich abstimmen
1. | Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich. |
2. | Legen Sie alle von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche, grüne Stimm- und Wahlkuvert. (Achtung: Pro Abstimmung und Wahl darf nur je 1 Stimm- und Wahlzettel eingelegt werden). |
3. | Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich. |
4. | Legen Sie |
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5. | Das Fensterkuvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann |
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Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimm- und Wahlkuvert eingesandt wurde.
- die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgte.
- der Stimmrechtsausweis vom Stimmenden nicht unterzeichnet wurde
- für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert sind.
- das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Angaben versehen sind, die das Stimmgeheimnis aufheben.
- ein Dritter sich nachweisbar unbefugterweise in die Stimmabgabe eingemischt hat.
- die Stimm- und Wahlzettel sich im Rücksendekuvert, jedoch nicht im grünen amtlichen Stimm- und Wahlkuvert befinden.
- die Stimm- und Wahlzettel erst nach Schluss der letzten Urnenzeit beim Urnenbüro eintreffen.