Teilungsamt: Erbenbescheinigung
Bei Todesfällen verlangen Post und Banken, aber auch andere Amtsstellen eine Erbenbescheinigung, welche Aufschluss über die Erbberechtigung gibt. Die Erbenbescheinigung wird vom Teilungsamt Rain ausgestellt.
Aktionen
Zugehörige Dienstleistung: Erbenbescheinigung Verantwortliche Person: Leonie Burkhalter Zuständige Instanz: Teilungsamt
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