Benützungsverordnung LiegenschaftenDie Benutzungsverordnung für Mehrzweckhalle, Schulanlagen und Aussenanlagen regelt den Betrieb sämtlicher Hallen, Säle und Räume sowie die Nutzung der Aussenanlagen insbesondere der Grünflächen bei den Schulhäusern und Turnhallen sowie das Rasenspielfeld und der Leichtathletikanlage der Gemeinde Rain. Die Benutzungsverordnung für den Mehrzweckraum und die Aussenanlage Zentrum Chileweg regelt den Betrieb des Mehrzweckraums inkl. Küche und Begegnungsplatz
Zuständige Instanz: Infrastruktur / kommunale Dienste
|