Personal- und BesoldungsverordnungGestützt auf § 1 Abs. 5 des kantonalen Personalgesetzes und dem Reglement über die Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen vom 27. Mai 2009 sind in der Personal- und Besoldungsverordnung Bestimmungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Rain festgehalten.
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