Teilungsbehörde
Die Teilungsbehörde überwacht die ordnungsgemässe Erledigung der Nachlassfälle in der Gemeinde. Ihre Aufgaben richten sich nach dem kant. Einführungsgesetz zum Schweiz. Zivilgesetzbuch und der Verordnung über das Verfahren in Erbschaftsfällen. Personelle Zusamensetzung:
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