Die Ortsgesundheitskommission übt innerhalb des Gemeindegebietes die Aufsicht über das Gesundheitswesen aus. Der Ortsgesundheitskommission gehören von Amtes wegen mindestens ein Gemeinderatsmitglied und ein Arzt an. Es sind ihr insbesondere folgende Aufgaben übertragen: - Überwachung der Umwelt- und Wohnhygiene
- Massnahmen gegen gesundheitsschädliche Immissionen aller Art
- Mithilfe beim Vollzug gesundheitspolizeilicher Massnahmen kantonaler Instanzen
- Förderung der Gesundheitserziehung und der Prohylaxe
Wahlbehörde: Gemeinderat
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