Teilungsbehörde

Die Teilungsbehörde überwacht die ordnungsgemässe Erledigung der Nachlassfälle in der Gemeinde. Ihre Aufgaben richten sich nach dem kant. Einführungsgesetz zum Schweiz. Zivilgesetzbuch und der Verordnung über das Verfahren in Erbschaftsfällen.

Personelle Zusamensetzung:
  • Gemeindepräsident
  • Gemeindeschreiber

Kontakt

Teilungsbehörde
Dorfstr. 22
6026 Rain
Tel. 041 459 80 00
Fax 041 459 80 01
gemeinde@rain.ch

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