Bürgerrechtskommission
Die Bürgerrechtskommission besteht aus dem zuständigen Gemeinderatsmitglied "Ressort Soziales" und aus weiteren sechs Mitgliedern. Sie erfüllt alle Aufgaben, die das Bürgerrechtsgesetz den Gemeinden im Zusammenhang mit den Einbürgerungen zuweist. Die Bürgerrechtskommission entscheidet abschliessend über die Einbürgerungsgesuche.
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