Gemeindeversammlung ABGESAGT
Ort
RainInformationen
- Beschreibung
Um flexibel auf die ausserordentlichen Situation betr. Corona reagieren zu können, hat der Gemeinderat beschlossen, anstelle der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2021 eine Urnenabstimmung durchzuführen. Die Urnenabstimmung findet am 13. Juni 2021 zusammen mit der eidg. Volksabstimmung statt.
- Voraussetzungen
- Die Gemeindeversammlungen und die zur Beschlussfassung anstehenden Traktanden werden durch Aushang im Anschlagkasten der Gemeinde, durch Publikation auf der Website der Gemeinde, sowie durch Zustellung einer Botschaft an alle Haushaltungen öffentlich bekanntgemacht.
Stimmberechtigt für eine Gemeindeversammlung sind die in Gemeindeangelegenheiten (ab 18. Altersjahr) stimmberechtigten Personen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Rain mindestens 5 Tagen vor dem Versammlungstag gesetzlich geregelt und diesen bis zum Versammlungstag nicht aufgeben haben.
Die Akten und Unterlagen zu den einzelnen Traktanden liegen im Sinne von § 22 Abs. 1, § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 2 lit. d, Stimmrechtsgesetz, jeweils während 16 Tagen vor dem Versammlungstag bei der Gemeindeverwaltung Rain zur Einsichtnahme auf.
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Dokumente
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