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Abstimmungen, Wahlen


Die Stimmberechtigten erhalten das Abstimmungsmaterial (amtliches Stimm- und Wahlkuvert, Stimmzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) mindestens drei Wochen vor der Abstimmung bzw. Wahl per Post zugestellt.
Falls Sie die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei unserer Einwohnerkontrolle.

Am Abstimmungssonntag zählt unser Urnenbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und im Internet publiziert.

Briefliche Stimmabgabe
Für die briefliche Stimmabgabe sind die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten. Das Kuvert ist rechtzeitig zu retournieren. Es muss spätestens am Abstimmungssonntag vor der Schliessung der Urne beim Urnenbüro eintreffen.

Um gültig zu stimmen: Den Stimmrechtsausweis unbedingt unterzeichnen.

Preis: gratis


Publikationen

Name Laden
Gebührenverordnung der Gemeinde Rain (pdf, 590.5 kB)


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