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Auslandaufenthalt - Was muss ich vorkehren?

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Müller, Anisha

Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für über sechs Monate ins Ausland begeben will, hat verschiedene Massnahmen zu beachten (AHV-Beitragspflicht, Militärdienst usw.). Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle und beim Steueramt.

Militärdienstpflichtige sollen sich bitte beim Sektionschef bezüglich Auslandurlaub erkundigen. Sie können sich dadurch erhebliche Umtriebe und Unannehmlichkeiten ersparen.

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