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Prämienverbilligung

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle
Verantwortlich: Felder, Melanie

Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einem Anmeldeformular bei WAS Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse Luzern: www.was-luzern.ch

Online-Dienste

Mit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Rain anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt (Datenschutz).

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