Bestattungen / Friedhof

Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen und treffen die Vorbereitungen für die Bestattung. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei.

Die Angehörigen werden gebeten, die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung bei der Anmeldung eines Todesfalles bei der Gemeindeverwaltung vorzulegen. Für Fragen haben wir die detaillierte Broschüre "Ein Todesfall - was ist zu tun?" erarbeitet. Diese gibt Ihnen wertvolle Anhaltspunkte bei einem Todesfall. Die Broschüre kann über unseren Online-Dienst direkt bestellt oder heruntergeladen. Sie liegt ebenfalls beim Schriftenstand der Gemeindeverwaltung zum freien Bezug auf.

Nach Absprache des Bestattungstermins und der Bestattungsformalitäten bei der Friedhofverwaltung, wollen sich die Angehörigen, sofern ein Gottesdienst stattfindet, direkt mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung setzen.

Für die Bestattung bestehen in unserer Gemeinde folgende Möglichkeiten:
  • Einzelgrab (Erdbestattung)
  • Familiengrab (Erdbestattung)
  • Einzelgrab (Urne)
  • Familiengrab (Urne)
  • Urnenhain (Urne)
  • Gemeinschaftsgrab (Urne)

Die Bestattungskosten, Grab- und Konzessionsgebühren sowie Kosten für Beschriftung sind in der Gebührenverordnung der Gemeinde vom 1.1.2020 geregelt.
Die Gemeinde übernimmt keine Transportkosten.
Die Kosten für die Kremation sind durch die Angehörigen zu Lasten des Nachlasses zu begleichen.

Grabsteine und Grabdenkmäler benötigen eine Bewilligung durch den Friedhofverwalter. Bezüglich Grösse, Materialwahl und Farbe verweisen wir auf das Friedhofreglement der Gemeinde Rain.

Sofern die Grabpflege nicht durch die Angehörigen erfolgt, kann die Grabpflege einer Gärtnerei oder der Stiftung für Dauergrabpflege übertragen werden.

Haben Sie Fragen bezüglich Beisetzung, Grab oder Grabpflege? Der Friedhofverwalter erteilt Ihnen gerne Auskunft.

Preis

gemäss Reglement
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