Hundekontrolle/-steuer

Kennzeichnung der Hunde
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden (Art. 16 Abs. 1 Tierseuchenverordnung).

Registrierung der Hunde
Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden durch die Identitas AG in einer zentra-len Datenbank erfasst. Sie sind der Identitas von den kennzeichnenden Tierärztinnen und Tierärzten innert 10 Tagen zu melden und werden von dieser registriert (Art. 7c kantonale Hundeverordnung).

Meldepflichten der Tierhalter
Personen, die einen Hund verkaufen oder erwerben oder für länger als drei Monate abgeben oder übernehmen, müssen die Adress- und Handänderung innerhalb von zehn Tagen der Betreiberin der Datenbank melden (Art. 17 Abs. 1 Tierseuchenverordnung).

 

Anmeldung eines neuen Hundes

Personen, welche noch nie einen Hund gehalten haben, müssen sich als erstes in der AMICUS-Datenbank erfassen lassen. Erst wenn eine Person erfasst ist, kann ein Hund auf sie registriert werden.

Füllen Sie dazu das Formular im Online-Schalter aus oder melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Rain, Tel. 041 459 80 00.

 

Hundesteuer

Die kantonalen Gebühren für die Hundesteuer betragen pro Kalenderjahr:

  • Fr. 120.00 pro Hund
  • Fr. 60.00 für Hunde, welche erst nach dem 30. Juni das Alter von 6 Monaten erreichen
  • Fr. 40.00 für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben

Von der Hundesteuer befreit sind Halterinnen und Halter von Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen-, Schweiss- und Blindenführhunden. Bitte Bestätigung vorlegen.

Geht ein Hund ein oder wird er getötet, ist für den Ersatzhund bis zum Ablauf des Steuerjahres keine Steuer zu entrichten.

Wird kein Ersatzhund angeschafft, hat die Halterin oder der Halter des Hundes Anspruch auf Rückerstattung der halben Steuer, sofern der Hund vor dem 30. Juni eingegangen ist oder getötet wurde. Forderungen verjähren nach einem Jahr.

 

Besitzerwechsel (Handänderung)

Wird ein korrekt gechipter und registrierter Hund erworben oder abgegeben, ist der Tierhalter verpflichtet, jegliche Handänderung innert 10 Tagen zu melden. Mittels eigenem Login kann sich der Hundehalter dazu selbständig auf www.amicus.ch einloggen und die Mutation erfassen. Der Tierhalter muss sowohl die Abgabe, die Übernahme, als auch den Tod eines Hundes melden.


AMICUS
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern

Tel. 0848 777 100 (Nationaler Tarif)
www.amicus.ch

 

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