Betriebswegweiser

Das Anbringen eines Betriebswegweisers bedarf einer Bewilligung der Gemeinde und des Kantons (sofern im Bereich der Kantonsstrasse).

Gesuchsformulare für das Anbringen eines Betriebswegweisers können beim Bauamt Rain bezogen oder über unseren Online-Dienst bestellt oder direkt erledigt werden.

Vor Erteilung der entsprechenden Bewilligung dürfen keine Betriebswegweiser angebracht werden. Unkorrekte Betriebswegweiser werden zurückgewiesen oder auf Kosten des Verursachers entfernt.

Haben Sie Fragen oder bestehen Unklarheiten? Bei Fragen steht Ihnen Herr Thomas Ineichen vom Bauamt Rain gerne zur Verfügung und hilft weiter.

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