BaubewilligungsverfahrenWir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an die Baukommission ab. Ausserdem koordinieren wir die verschiedenen baupolizeilichen Kontrollen. Die Baugesuchsformulare können Sie selbstverständlich auch über unseren Online-Dienst beziehen. Haben Sie Fragen zur Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben, wir erteilen Ihnen gerne Auskunft. Wann muss eine Baubewilligung eingeholt werden? Wer Bauten und Anlagen (seien es ober- oder unterirdische) errichten will, hat bei der Baukommission eine Baubewilligung einzuholen. Desgleichen verhält es sich bei Umbauten, Nutzungsänderungen, Aufschüttungen, Abgrabungen, Stützmauern und Einfriedungen, Farbänderungen usw. Das Baugesuch ist elektronisch und in 2-facher Ausfertigung auf amtlichem Formular beim Bauamt einzureichen. Folgende Unterlagen sind dem Baugesuch beizulegen:
Je nach Situation können vom Gemeinderat weitere Unterlagen eingefordert werden. Bei Umbauten ist auf den Plänen farblich zu kennzeichnen:
Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen
Auf der Webseite des kant. Raumplanungsamtes (http://www.rawi.lu.ch/bauen_bewilligungen.htm) und des kant. Amtes für Umweltschutz (http://www.uwe.lu.ch) finden Sie weitere Informationen, Formulare und Merkblätter.
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