Auskunft Personendaten
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage erteilt, mit Ausnahme der reinen Postadresse.
Gegen Nachweis eines schutzwürdigen Interesses können Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und Adresse bekanntgegeben werden.
Der schriflichen Anfrage ist der Interessenachweis beizulegen.
Preis
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 459 80 00 | gemeinde@rain.ch |
Name | Download |
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