Auskunft Personendaten

Auskünfte über Personendaten richten sich nach dem Datenschutzreglement der Gemeinde Rain.

Auskünfte werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage erteilt, mit Ausnahme der reinen Postadresse.

Gegen Nachweis eines schutzwürdigen Interesses können Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und Adresse bekanntgegeben werden.

Der schriflichen Anfrage ist der Interessenachweis beizulegen.

Preis

10.00 bis 15.00